Experte
Zusammfassung
- Berät
- Unternehmen; Öffentliche Hand
Das sagt jusmeum
Rechtsanwalt Dr. Staufer ist Partner der Kanzlei FASP Finck Sigl & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB und seit 2005 als Anwalt zugelassen. Seit 2010 ist er Fachanwalt für Medizinrecht und seit 2016 Fachanwalt für IT-Recht.
Zu seinen Mandanten zählen innovative Unternehmer und Gründer in der digitalen Wirtschaft, Kommunen und kommunale Beteiligungsgesellschaften sowie Leistungspartner im Gesundheitswesen, der öffentlichen Sicherheit und Gefahrenabwehr. Er berät seine Mandanten bei operativ-rechtlichen Fragestellungen digitaler und medizinischer Geschäftsmodelle. Eine weitere Spezialisierung besteht im Rettungsdienstrecht. Rechtsanwalt Dr. Staufer beteiligt sich auch aktiv in der Münchner Notfallrettung. Seit 2015 übt er einen Lehrauftrag an der Ludwig-Maximilians-Universität in München aus.
Außerhalb seines Beratungsspektrums liegen privatrechtliche Alltagsgeschäfte sowie das Arzthaftungsrecht.