Dr. Andreas Staufer ist dem Verein med.iatori e.V. - Deutsche Schiedsstelle für das Medizinrecht beigetreten.
Zweck des Vereines ist die Förderung der Schiedsgerichtsbarkeit, Schlichtung und Mediation im gesamten medizinrechtlichen Bereich, insbesondere im Arztrecht, Zahnarztrecht, Apothekenrecht und im Recht der sonstigen Gesundheitsberufe. Mit dem Beitritt wollen wir den Aufbau eines qualitativen Netzwerks von Schiedsrichtern, Schlichtern und Mediatoren im Gesundheitswesen gerne unterstützen.
Was ist Mediation?
Mediation (nicht zu verwechseln mit der Meditation!) ist eine moderne, kooperative Konfliktlösungsmethode, bei der eine neutrale dritte Person - der Mediator - , die Parteien bei der außergerichtlichen Beilegung eines Streits unterstützt.
Wir sehen ein großes Potential für die Mediation im Gesundheitswesen. Denn das Mediationsverfahren ist vor allem eines: freiwillig, vertraulich, unbürokratisch und meist schneller als ein Gerichtsverfahren.
Wer macht Mediation?
Jeder kann sich als "Mediator" bezeichnen. Der Begriff ist bislang (leider) nicht geschützt. Rechtsanwälte jedoch müssen nach dem Berufsrecht einen Nachweis für eine Ausbildung zum Mediator erbringen. Sie können dann in eine Liste der Mediatoren bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer aufgenommen werden.
Insbesondere im Gesundheitswesen halten wir es jedoch zudem für erforderlich, dass der Mediator selbst Branchenkenntnisse besitzt oder auf einen kompetenten Ansprechpartner in seinem Team zurückgreifen kann.
Sowohl Dr. Andreas Staufer als auch Dr. Stefan Althaus und Frank Kosterhon sind seit Jahren als Mediatoren und Wirtschaftsmediatoren eingetragen - lange bevor die Medien diesen Weg der Streitschlichtung entdeckt haben.
Wir helfen Ihnen, wenn Sie einen Konflikt nicht öffentlich austragen wollen.
Beispielsweise bei
- Konflikten zwischen Ärzten / Praxispartnern
- Konflikten zwischen Klinikleitung und Ärzten
- Konflikten mit externen Vertragspartnern
- Konflikten mit Mitarbeitern
- Auseinandersetzungen mit der Ärztekammer
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Andreas Staufer
Fachanwalt für Medizinrecht