Schenkt ein Brillenglashersteller einem Optiker umsatzabhängig und kostenlos ein iPad, das dieser nur in der Beratung seiner Kunden einsetzen kann, handelt es sich nicht um eine unzulässige Werbegabe nach § 7 Abs. 1 HWG.
LG Freiburg, Urteil vom 23.04.2012 - 12 O 44/12
Zur Info: § 7 Abs. 1 HWG im Volltext
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