Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer

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09.08.2011

doktor filozofie

Immer wieder beschäftigen akademische Grade und Titel die deutschen Gerichte. Im Falle eines Steuerberaters hat das Schleswig Holsteinische Oberlandesgericht jüngst entschieden: Der slowakische Titel "doktor filozofie" darf in Schleswig-Holstein nicht als "Dr." geführt werden, sondern nur in dessen Originalform. So das Urteil vom 26.05.2011, Az. 6 U 6/10

Doch wann ist ein Doktor ein Doktor?

Ein Arzt jedenfalls ist ein Arzt, wenn er die Approbation bestanden hat. Aber ist er dann auch ein Doktor? Und darf er sich so nennen? In Deutschland gibt es zu einem Doktortitel den geregelten Weg. In anderen Ländern ist es weit verbreitet, Hochschulabsolventen nach Abschluss ihres Studiums als Doktor, in Italien zum Beispiel als "dottore", zu bezeichnen. Dort ist die Bevölkerung stolz auf ihre Absolventen - der Respekt voreinander beruht auf Gegenseitigkeit.

In zahlreichen weiteren Ländern sind Berufsdoktorate üblich, die mit Abschluss des Studiums verliehen und ohne Forschungsarbeit erworben werden. Diese Berufsdoktorate dürfen jedoch nicht beliebig in Deutschland geführt und erst recht nicht pauschal in einen Dr. abgewandelt werden.

Vom Grundsatz her gilt Folgendes: Titelanwärter nicht-europäischer Staaten sind berechtigt, ihren akademischen Grad in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Hochschule zu führen. Anzugeben ist die in der Verleihungsurkunde angegebene Originalform. Titelinhaber europäischer Mitgliedstaaten haben es einfacher - hier ist man meist zur Führung des Originaltitels ohne Herkunftsangabe berechtigt. Aber:

Wer will sich schon als "dr." bezeichnen? So sehen es beispielsweise die Verleihungsurkunden mancher ungarischer Universitäten vor. Die Kleinschreibung ist bewusst gewählt, groß geschrieben wäre die Bezeichnung also missbräuchlich. Auf der Visitenkarte gleicht das einem Schreibfehler - oder man wählt ein gestalterisches Mittel und verabschiedet sich gänzlich von Großbuchstaben.

Titelmissbrauch

Über die Rechtslage sollte man sich vorher informieren: Führt man seinen Doktortitel unrechtmäßig, kann das nach §132a Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden. Darüber hinaus drohen schmerzhafte berufs- und wettbewerbsrechtliche Sanktionen der Kammern als auch der Kollegen. 

Welchen Titel dürfen Sie führen?

Unsere Erfahrung zeigt, dass der gewünschte Titel selten auf böser Absicht beruht: Zahlreiche Studenten zieht es aus unterschiedlichen Gründen in die USA, nach Spanien, Frankreich, die Schweiz oder Österreich; ausländische Ärzte suchen in Deutschland ihr Glück.

Ärzte, die ihren Abschluss im Ausland absolviert haben, sind nach ihrer Studienordnung berechtigt, einen bestimmten Titel zu führen. Wie und in welcher Form, das ist nach deutschem Recht jedoch nicht einheitlich geregelt. Wir haben Erfahrungen mit zahlreichen europäischen akademischen Abschlüssen und Graden. Gerne prüfen wir für Sie, ob und wie Sie Ihren rechtmäßig (!) erworbenen Titel in Deutschland führen dürfen.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Andreas Staufer
Fachanwalt für Medizinrecht