Artikel
01.02.2014
Zur rechtswidrigen Nutzung einer Rufnummer für Werbezwecke
Die Zusendung von Werbefaxen kann bereits gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Dem Werbenden drohen damit Abmahnungen von Mitbewerbern und den Adressaten seiner Faxe. Ihm droht aber auch Ungemach seitens der Bundesnetzagentur. Diese kann ihm auch die angegebene Kontakt-Faxnummer sperren –…