Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer

Geschäftsführer | Staufer Kirsch GmbH
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24.09.2015

Vertragsärzte – Vorsicht vor Regress: Abrechnung von Assistenzleistungen

Das SG Marburg hatte sich mit der Abrechnung der Leistungen eines Assistenzarztes durch einen Vertragsarzt zu beschäftigen.