Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer

Geschäftsführer | Staufer Kirsch GmbH
80336, München
Experte
Experte
IT-Recht Medizinrecht
Fachanwalt
IT-Recht Medizinrecht
Rechtsgebiete
Internationales Wirtschaftsrecht Datenschutzrecht Wettbewerbsrecht
24.06.2015

Steuerrecht für Ärzte: Rücklagen für mögliche Regresse

Rückstellungen einer Ärzte-GbR für Honorarrückforderungen aufgrund Überschreitung der Richtgrößen für ärztliche Verordnungen sind zulässig.