Ist ein Vertragsarztsitz steuerlich abziehbar?
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München wird diese Frage voraussichtlich am 9. August 2011 (erneut) entscheiden. Dann wissen Vertragsärzte endgültig, ob der Kaufpreis für die Arztpraxis insoweit steuerlich abziehbar ist.
Der BFH hat diese Frage zwar bereits am 22. Februar 2011 in einem Gerichtsbescheid zugunsten der Ärzte entschieden. Die Finanzverwaltung jedoch verlangt eine mündliche Verhandlung; damit ist der Gerichtsbescheid hinfällig. Der BFH muss mit mündlicher Verhandlung entscheiden.
Mehr zur steuerlichen Geltendmachung des Kaufpreises in
Röschmann/Staufer, Kauf und Verkauf einer Arztpraxis, Rn. 177 ff.