Keine gute Idee: Mit der Sprengung des eigenen Hauses drohen. Die Kosten eines Feuerwehreinsatzes könnten dem Anscheinsstörer auferlegt werden - und zwar unabhängig von Verschulden, Alter, Handlungs-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit sowie Strafmündigkeit. Wenn die Rechtsgrundlage dies zulässt, so wie beispielsweise in Sachsen. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 07. Mai 2020 – 5 A 775/17 Zur Begründung [...]
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