Apotheker dürfen Kunden für die Einlösung eines Rezeptes keinen Einkaufsgutschein als "Rezeptprämie" gewähren, so das Landesberufsgericht für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Der verwarnte Apotheker hatte damit gegen die Arzneimittelpreisbindung verstoßen.
OVG Koblenz, Urteil vom 08.10.2012, Az.: LBG-H A 10353/12