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02.02.2016
Partnerschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern
Das Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Beschluss vom 12. Januar 2016, 1 BvL 6/13. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass § 59a Abs. 1 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung insoweit verfassungswidrig und nichtig ist,…