Fassung geschenkt. Verboten! Nein, ist es nicht. Im Gesundheitswesen wird gerne Panik geschoben, wenn es um Information und Werbung geht. Aussagen könnten gegen Berufsrecht oder Heilmittelwerberecht verstoßen oder aus anderen Gründen wettbewerbswidrig sein.
Der Beitrag Optiker und das HWG: Fassung geschenkt! erschien zuerst auf Dr. Andreas Staufer.