Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer

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11.06.2013

Notdienstpauschale für Apotheken

Notdienstpauschale für Apotheken vom Bundestag beschlossen.

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken beschlossen. Das Gesetz soll am 1. August 2013 in Kraft treten.

Dazu erklärte Bundesminister Daniel Bahr:

„Mit diesem Gesetz stellen wir die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nachhaltig sicher und das rund um die Uhr. Insbesondere in bevölkerungsärmeren ländlichen Regionen gibt es naturgemäß weniger Apotheken,. Sie sind damit durch das häufigere Ableisten von Notdiensten besonders belastet. Aufgrund des Gesetzes erhalten die Apotheken unabhängig von der Inanspruchnahme für jeden zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetages vollständig erbrachten Notdienst einen pauschalen Zuschuss. Damit werden wir den individuell unterschiedlichen Belastungen der Apotheken durch den Notdienst gerecht. So sichern wir die Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln auch in ländlichen Regionen auf hohem Niveau.“

Gezahlt werden die Zuschüsse aus einem Fonds, den der Deutsche Apothekerverband e.V. errichtet und verwaltet. Die Finanzierung des Zuschusses erfolgt über eine Erhöhung des Festzuschlags um 16 Cent, den die Apotheken bei der Abgabe verschreibungs-pflichtiger Arzneimittel erheben. Der Erhöhungsbetrag ist ausdrücklich zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken bestimmt und zu diesem Zweck vollständig an den Fonds abzuführen. Die zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken bestimmte Erhöhung des Festzuschlags erfolgt durch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung.

Mit den vom Deutschen Bundestag nach intensiven parlamentarischen Beratungen beschlossenen Änderungen wurden insbesondere weitere Verfahrensvorschriften und prozessuale Regelungen aufgenommen, die zu einer reibungslosen Umsetzung des Gesetzes beitragen. Darüber hinaus erhält der Deutsche Apothekerverband die Befugnis, erforderlichenfalls die Anzahl der von einer Apotheke abgegebenen Arzneimittelpackungen, die auf Privatrezepte entfallen, zu schätzen und auf dieser Grundlage die an den Fonds abzuführenden Beträge festzusetzen.

Mit diesem Vorhaben zur Förderung der Sicherstellung des Apothekennotdienstes wird gezielt das im vergangenen Jahr in Kraft getretene GKV-Versorgungsstrukturgesetz und das damit eingeführte Maßnahmenpaket in Hinblick auf die Arzneimittelversorgung ergänzt.

Quelle: Pressemitteilung des BMG vom 7.06.2013