Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer

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10.04.2017

NotSanG: Entspannung bei Ergänzungsprüfung

Kein Aprilscherz: Eine weitere Änderung des Notfallsanitätergesetzes soll Entspannung bei der Ausbildung zum Notfallsanitäter mit sich bringen. Der Bundesgesetzgeber hat ein wichtiges Detail gestrichen.