Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer

Geschäftsführer | Staufer Kirsch GmbH
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IT-Recht Medizinrecht
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Internationales Wirtschaftsrecht Datenschutzrecht Wettbewerbsrecht
11.02.2014

LG Bremen zur Abgrenzung Krankentransport Krankenfahrt (2)

Mietliegewagen dürfen keine Patienten befördern, bei denen die beförderte Person auf medizinisch-fachliche Betreuung angewiesen ist und/oder der besonderen Einrichtung eines Krankentransportwagens bedarf. Dies gilt auch bei infektiösen/ansteckenden Krankheiten.