Neues aus dem Rettungsdienstrecht: Am 19.12.2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zwei Anpassungen der Krankentransport-Richtlinie beschlossen: Die Verordnung von Krankenbeförderungen durch Krankenhäuser sowie Anpassungen bei dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigten Personen. Entlassmanagement der Krankenhäuser Derzeit können nur Vertragsärzte, Vertragszahnärzte sowie Vertragspsychotherapeuten Krankenbeförderungen einschließlich Taxi, Mietwagen und Krankentransport verordnen. Der Gesetzgeber hat diese Befugnis mit dem Terminservice- und [...]
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