Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer

Geschäftsführer | Staufer Kirsch GmbH
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Internationales Wirtschaftsrecht Datenschutzrecht Wettbewerbsrecht
16.11.2011

Kooperation - stärker im Verbund

Kooperationen sparen Geld, sind wirtschaftlich, werden empfohlen - mit öffentlich geförderter Beratung bewahren Sie sich vor Zeitverlust und Ärger.

Ärzten werden Kooperationen geradezu aufs Auge gedrückt: Ärzteverbund, Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgemeinschaft, MVZ - neue Versorgungsformen! Ärztezeitung, Banken, Kammern, alle berichten davon. Doch mit wem soll man kooperieren, welche Kooperationsform wählt man, welche Rechtsform ist die Richtige: GbR, Partnerschaft oder gar GmbH? Wer soll das bezahlen? Was individuell das Beste für den einzelnen Arzt ist, kann pauschal keiner beantworten.

Klein fängt man an

Auf keinen Fall sollten Sie sich unüberlegt in waghalsige und finanziell nur schwer überschaubare Risiken stürzen. Voraussetzung sollte stets sein, dass Ihre Freiberuflichkeit, Ihre finanzielle Sicherheit und Ihre Flexibilität erhalten bleiben.

Kooperationen können daher zunächst lose angelegt sein und später vertieft werden. Die beteiligten Ärzte können in den bisherigen Praxisräumen verbleiben, Investitionen auf ein Minimum beschränken und auch die Haftung für die Kooperationspartner ausschließen. Trotzdem nutzen sie - richtig durchdacht - ab der ersten Minute Synergien, also einen gemeinsamen Nutzen. Die Kooperation können Sie dann weiter ausbauen.

Die Idee ist der Schritt in die richtige Richtung. Darauf aufbauend bieten die neuen Versorgungsformen für jeden das passende Modell, man muss sie nur kennen und umsetzen.

Regeln beachten

Selbst bei der kleinsten Kooperation sind zusätzlich einige Regeln zu beachten: Noch nicht alle Kooperationen sind berufsrechtlich gestattet. Zuweisungen gegen Entgelt können empfindliche Folgen haben. Und auch steuerlich können Ärzte in zahlreiche Fallen tappen: Gewerbliche Infizierung und Umsatzsteuerpflicht sind bekannte Schlagwörter. Um das zu vermeiden, brauchen Sie erfahrene Berater. Diese müssen nicht teuer sein.

Öffentliche Fördermittel für Ärzte

Wenn Sie das Projekt Kooperation in Angriff nehmen, verlieren Sie nicht zu viel Zeit damit. Sie wollen doch noch Zeit haben, Ihre Patienten zu behandeln. Und auch die Freizeit darf nicht zu kurz kommen. Von der ersten Minute an sollten Sie daher einen rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Berater hinzuziehen, der mit Ihnen und Ihren Kollegen das Projekt plant, erarbeitet und umsetzt.

Ärzte können für diese Beratung öffentliche Fördermittel beantragen. Ihr Berater unterstützt sie dabei. Voraussetzung ist jedoch, dass er diese Fördermittel kennt und berechtigt ist, den Antrag zu stellen. Je nach Ihrer unternehmerischen Situation ruft er die für Sie passenden Fördermittel ab und ermöglicht Ihnen eine bis zu 90% bezuschusste Beratung.

Ihr Berater bereitet mit Ihnen die entsprechenden Anträge vor. Er analysiert Ihre gegenwärtige Situation und unterstützt Sie bei der Positionierung. Er findet die für Sie am besten geeignete Kooperationsform und berücksichtigt rechtliche wie steuerliche Hindernisse.

Coachingnavigator (GO Service GmbH)

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Ziele einer Kooperation

Ziel einer Kooperation sollte schließlich sein, dass Sie durch die Kooperation wirtschaftlich besser gestellt sind: Kosten können Sie gemeinsam mit Ihren Kollegen bestreiten, während Urlaubs- und Krankheitszeiten verlieren Sie keine Patienten, zugleich können Sie Ihren Patienten ein größeres Leistungsspektrum bieten. Trotzdem muss ausreichend Zeit für jeden einzelnen Patienten und Ihre Freizeit bleiben.

Gerne informieren wir Sie über die neue Versorgungsformen, Kooperationsmodelle und öffentliche Fördermittel.

Dr. Andreas Staufer
Fachanwalt für Medizinrecht

Weitere Informationen zu Fördermitteln:
www.guide-beratung.de