Artikel
11.03.2016
Kliniken sind kein Ersatz bei Unterversorgung an Betreuung
Die gesetzliche Krankenversicherung trägt nicht das Risiko fehlender Unterbringungsmöglichkeit medizinisch nur ambulant zu betreuender Alkoholabhängiger. Keine Erstattung von unnötigen Krankenhauskosten.