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12.01.2017
Junior-Partnerschaft oder abhängige Beschäftigung?
Nur 30 Prozent Gewinnbeteiligung an der ärztlichen Gesellschaft und im Übrigen kein eigenes Risiko? Dann kann auch ein Gesellschafter nach Ansicht desLandessozialgericht Baden-Württemberg abhängig beschäftigt sein! Prüfen Sie unbedingt Ihre bestehenden Gesellschaftsverträge! Warum? … Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2016 – L 5 R 1176/15…