GBA verhängt Zulassungssperren für neun Facharztrichtungen. Ab 1. Januar 2013 werden auch diese Arztgruppen in die Bedarfsplanung einbezogen und insoweit „beplant“.
Betroffen sind derzeit folgende Facharztrichtungen:
Kinder- und Jugendpsychiater, Physikalische- und Rehabilitations-Mediziner, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten, Neurochirurgen, Humangenetiker, Laborärzte und Pathologen sowie Transfusionsmediziner.
Der Beschluss soll verhindern, dass kurzfristig alle zulassungswilligen Ärzte der oben genannten Fachgruppen durch die Landesausschüsse zugelassen werden müssen, ohne dass auf eine dadurch möglicherweise künftig entstehende regionale Überversorgung Rücksicht genommen wird.
Quelle: Beschluss des GBA (PDF)