Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer

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26.10.2012

Fristlose Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses wegen Facebook-Eintrag

Die fristlose Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses wegen beleidigender Äußerungen auf einem Facebook-Profil kann wirksam sein.

LAG Hamm, Urteil vom 10.10.2012 - 3 Sa 644/12

Auszubildende, die sich bei Facebook beleidigend über ihren Ausbilder äußern, müssen mit einer Kündigung rechnen. Abzustellen ist aber immer auf den Einzelfall.