Die fristlose Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses wegen beleidigender Äußerungen auf einem Facebook-Profil kann wirksam sein.
LAG Hamm, Urteil vom 10.10.2012 - 3 Sa 644/12
Auszubildende, die sich bei Facebook beleidigend über ihren Ausbilder äußern, müssen mit einer Kündigung rechnen. Abzustellen ist aber immer auf den Einzelfall.