Dr. Andreas Staufer
Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer ist seit November berechtigt, den Titel Fachanwalt für Medizinrecht zu führen.
Um den Titel führen zu dürfen, muss ein Rechtsanwalt besondere Kenntnisse in dem Rechtsgebiet Medizinrecht nachweisen. Nach § 14b FAO sind dies:
- Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere zivilrechtliche Haftung, strafrechtliche Haftung,
- Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht,
- Grundzüge der Pflegeversicherung,
- Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere ärztliches Berufsrecht,
- Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe,
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,
- Vergütungsrecht der Heilberufe,
- Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht,
- Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts,
- Grundzüge des Apothekenrechts,
- Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Die theoretischen Kenntnisse werden durch einen Lehrgang mit Abschlussprüfung erbracht. Praktische Erfahrungen hat der Rechtsanwalt durch Vorlage einer konkreten Anzahl praktisch bearbeiteter Fälle im Medizinrecht nachzuweisen. Diese müssen sich auf mindestens drei verschiedene der oben genannten Bereiche beziehen.