Keine Entlastung des Arztes durch irreführende Eigendiagnose des Patienten.
OLG Koblenz, Beschluss vom 30.01.2012 – 5 U 857/11
Auch wenn ein sachkundiger Patient eine laienhafte Eigendiagnose stellt, muss ein Arzt diese kritisch betrachten und den Patienten sorgfältig und medizinisch umfassend befragen. Wird aufgrund einer unzureichenden Anamnese die sonst zweifelsfrei erforderliche Hinzuziehung eines anderen Facharztes unterlassen, haftet der erstbehandelnde Arzt den Hinterbliebenen auf Schadensersatz.