Zur Delegation ärztlicher Aufgaben auf Fachpflegekräfte im Rahmen der Alten- und Krankenpflege im Rahmen von Modellvorhaben.
Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses einer Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach §63 Absatz 3c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Inkrafttreten: 22.03.2012
Zum Download: » Richtlinie