Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer

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26.06.2020

Berlin: Verwendung rettungsdienstlicher Begriffe

Die Werbung mit rettungsdienstlichen Begriffen kann nicht nur wettbewerbsrechtlich bedenklich sein. VG Berlin bestätigt Untersagungsverfügung wegen unzulässiger Verwendung rettungsdienstlicher Bezeichnungen.

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