Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie mit Beschluss vom 16.05.2013 mit Inkrafttreten zum 04.07.2013: zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf und Sonderbedarf
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2013 beschlossen, die Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) in der Fassung vom 20. Dezember 2012 (BAnz AT 31.12.2012 B 7) zu ändern. Den Beschlusstext finden Sie hier: