Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer

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17.12.2015

Baden-Württemberg: Änderung des Rettungsdienstgesetzes 2015

Landtag von Baden-Württemberg hat am 16.12.2015 Änderungen des Rettungsdienstgesetzes verabschiedet. Er folgt dem Gesetzesentwurf der Landesregierung und der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Notfallsanitäter sind spätestens ab 2021 Pflicht. Das Gesetz befasst sich insbesondere mit der Anpassung an das Notfallsanitätergesetzan das Landesrecht,