Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer

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24.11.2010

Arztrecht: Nach Straftat Approbation entzogen

Einem Arzt kann die Approbation widerrufen werden, wenn er sich als unzuverlässig oder z.B. wegen erheblicher Straftaten im Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit als unwürdig zur Berufsausübung erwiesen hat (§§ 5 Abs. 2 S. 1, 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Bundesärzteordnung (BÄO)).

Unzuverlässig im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BÄO ist der Arzt, der nach seiner Gesamtpersönlichkeit keine ausreichende Gewähr für eine ordnungsgemäße Berufsausübung bietet. Hierfür müssen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Arzt werde in Zukunft seine berufsspezifischen Pflichten nicht beachten. Unwürdig im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BÄO ist der Arzt, der durch sein Verhalten das zur Ausübung des ärztlichen Berufes erforderliche Ansehen und Vertrauen bei der Bevölkerung nicht besitzt. 

Ob sich ein Arzt unzuverlässig oder unwürdig in der Art verhalten hat, dass er seinen Beruf nicht weiter ausüben kann, ist stets eine Frage des Einzelfalls. In einem aktuell entschiedenen Fall, war ein Chefarzt einer Münchner Klinik im Jahr 2008 wegen Vorteilsannahme, Untreue und Betrugs zu einer Freiheitstrafe von elf Monaten und einer Geldstrafe von 330 Tagesätzenzu je 120 Euro verurteilt worden. Er hatte mit Spendengeldern pharmazeutischer Unternehmen für sein Forschungsinstitut mit Kenntnis der Sponsoren sowohl Betriebsausflüge als auch seinen 60. Geburtstag finanziert. Dem folgte schließlich der Widerruf der Approbation (VGH München - 21 BV 09.1279. Quelle: Ärztezeitung).

Gegenstand weiterer Fälle unwürdigen Verhaltens waren mitunter Falschabrechnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung, Versicherungsbetrug mit Unfallfahrzeugen unter Inkaufnahme der Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer oder der Handel mit Betäubungsmitteln. Aber auch Fälle nicht weitergeleiteter Vergünstigungen für Arzneimittel oder Praxisbedarf beschäftigen immer wieder die Justiz.

Unser Tip: 

Ärzte werden mit zahlreichen Vergünstigungen und lukrativen Angeboten umworben. Zum Teil wird offen eine "legale" Umgehung berufsrechtlicher Verbote propagiert. Nicht alle lukrativen Geschäfte sind jedoch rechtlich so unbedenklich. Im Verhältnis zu dem Risiko des Approbationsentzugs und seinen Folgen ist vorbeugender anwaltlicher Rat regelmäßig kostengünstiger.