Die vierte Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist am 11.06.2012 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Sie trat damit am 12.06.2012 in Kraft.
Die aus dem Jahr 1987 stammende Apothekenbetriebsordnung enthält detaillierte Vorgaben zum Betrieb von Apotheken. Die Änderungen betreffen vor allem Vorgaben zur Verbesserung der Qualität der Arzneimittelherstellung sowie deren Dokumentation und zur Information und Beratung in den Apotheken. Mehr Vertrauen in der Beratung, verpflichtende Qualitätsmanagementsysteme; sie sollen die Qualität der Serviceleistungen der Apotheken verbessern.