Ist eine Einwilligung in unverschlüsselte E-Mail zukünftig unzulässig? Der österreichischen Datenschutzbehörde zufolge können Betroffene zwar in eine Datenverarbeitung einwilligen (ob), nicht jedoch über die Art und Weise der Verarbeitung (wie) entscheiden. Die Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO könne nicht durch die Einwilligung des Betroffenen beschränkt oder gar abbedungen werden.
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