Urteil des VG Frankfurt (Main) vom 09.06.1997

VG Frankfurt: ausländer, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, immaterialgüterrecht, strafrecht, zivilprozessrecht, asyl, einreise, quelle

Gericht:
VG Frankfurt 14.
Kammer
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
14 G 50330/97.A
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Leitsatz
In Fällen des sogenannten Flughafenverfahrens ist dem nach § 71 Abs. 1 AsylVfG
abgewiesenen Folgeantragsteller in analoger Anwendung des § 18 Abs. 3 S. 1 AsylVfG
die Einreise zu verweigern. Voraussetzung der Durchführung des sogenannten
Flughafenverfahrens ist, daß sich der Ausländer bei Nachsuchen um Asyl nicht mit
einem gültigen Paß oder Paßersatz ausweist ( § 18 a Abs. 1 S. 2 AsylVfG). Auf die
Frage, ob sich der asylsuchende Ausländer mit einem gültigen Dokument ausweisen
kann - hier: gültiger Reisepaß in der Handtasche der ihn begleitenden Ehefrau - kommt
es nicht an.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.