Urteil des StGH Hessen vom 29.03.1995

StGH Hessen: hessen, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, dokumentation, rechtsschutzinteresse, quelle, zivilprozessrecht

Gericht:
Staatsgerichtshof
des Landes
Hessen
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
P.St. 1194
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Leitsatz
Der Antragsteller muß die Tatsachen vortragen, aus denen sich der
Verletzungsvorgang ergeben soll, und darlegen, daß er im Falle eines Erfolges der
Grundrechtsklage einen Rechtsvorteil erlangen könnte. Für die verfassungsgerichtliche
Überprüfung einer Frage, die auf den Rechtsfolgeausspruch der angefochtenen
Entscheidung keinen Einfluß haben kann, fehlt das Rechtsschutzinteresse.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert. Darüber hinaus ist eine ergänzende Dokumentation durch
die obersten Bundesgerichte erfolgt.