Urteil des StGH Hessen vom 13.03.2017
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Gericht:
Staatsgerichtshof
des Landes
Hessen
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
P.St. 820
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Normen:
Art 31 GG, § 48 Abs 3 StGHG
Leitsatz
Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage betr. Strafvollzug (bundesgesetzlich
geregeltes Verfahren; Rechtsweg nicht erschöpft; keine Geltendmachung zukünftiger
Grundrechtsverletzungen möglich).
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert. Darüber hinaus ist eine ergänzende Dokumentation durch
die obersten Bundesgerichte erfolgt.