Urteil des HessVGH vom 13.03.2017
VGH Kassel: immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, quelle, verwaltungsklage, begriff, erlass, aufsichtsbehörde
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS I 14/66
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Zur Frage, ob die Verwaltungsklage eines Kommunalbeamten gegen eine Rüge
zulässig ist, die die oberste Aufsichtsbehörde in einem an seinen Dienstherrn
gerichteten Erlass über ihn ausgesprochen hat.
2. Zum Begriff des "Verwaltungsaktes im weiteren Sinne" (vgl. BVerwG, Urt. vom
09.02.1966, DÖV 1966 S. 498, und BVerwGE Band 18 S. 154/155).
3. Zur Frage, ob der Flüchtlingssachbearbeiter bei einem Kreisausschuss befugt ist,
einen Zuwanderer aus Mitteldeutschland bei der Aufstellung eines Vorschlages für die
Belegung von Flüchtlingswohnungen auch bereits dann als Berechtigten im Sinne des §
18 Abs. 3 a des zweiten Wohnungsbaugesetzes zu behandeln, wenn eine
diesbezügliche Einweisungsverfügung ("mit Wohnbaumitteln") von der Hessischen
landeseinweisungsstelle in Hanau noch nicht vorlag.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.