Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, anzeigepflicht, quelle, zivilprozessrecht, verfassungsrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS IV 24/66
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Bauwerke, die keine Baugenehmigung bedürfen, sind weder formell legal noch
formell illegal. Für den Abbruch eines nur der Anzeigepflicht (§ 63 HBO) unterworfenen
Bauwerks kommt es daher nur darauf an, ob es gegen materiell-rechtliche Vorschriften
des Öffentlichen Rechts verstößt (vgl. auch Urt. d. Sen. vom 18.12.1964, OS IV 10/64).
2. Zur Frage der Verunstaltung durch eine Behelfsgarage (§ 29 Abs. 1 HBO).
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.