Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: immaterialgüterrecht, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, zivilprozessrecht, quelle, dienstzeit, beamter, beliehener, chef

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS I 32/65
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
Ein durch den Chef einer Wehrkreisverwaltung mit Kriegsstelle eines
Wehrmachtbeamten beliehener Beamter, in dessen Beleihungsurkunde auf § 21
Wehrgesetz vom 21.05.1939 Bezug genommen wird, ist Wehrmachtbeamter im Sinne
dieser Bestimmung und nicht Militärverwaltungsbeamter. Stirbt er während des Zweiten
Weltkrieges an den Folgen eines während besonderen Einsatzes erlittenen Unfalls, der
als Wehrdienstbeschädigung anerkannt wurde, so ist das Todesjahr als Kriegsjahr
erhöht auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit anzurechnen.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.