Urteil des HessVGH vom 28.08.1989
VGH Kassel: versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, dokumentation, quelle, zivilprozessrecht, verfassungsrecht
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
4 UE 1943/86
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Norm:
§ 25 Abs 1 GKG
(Streitwertfestsetzung: Abänderung durch
Rechtsmittelgericht nach Verfahrensabschluß)
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert. Darüber hinaus ist eine ergänzende Dokumentation durch
die obersten Bundesgerichte erfolgt.