Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: bauwerk, erde, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, verwaltungsrecht, zivilprozessrecht, wohnwagen, quelle, steuerrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
IV OE 85/67
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Ein ehemaliger Wohnwagen, dessen Räder abmontiert sind und der auf - in der Erde
eingesunkenen - Achsen ruht und mit Pfosten zusätzlich mit der Erde verbunden ist, ist
ein Bauwerk i.S. des § 2 HBO. Auf ihn sind daher die baurechtlichen Vorschriften
anzuwenden.
2. Ein Bauwerk ist im Außengebiet unzulässig, wenn es zur Erweiterung einer
vorhandenen - im vorliegenden Falle gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BBauG privilegierten -
Splittersiedlung führen würde (st. Rspr.).
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.