Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: öffentliche ordnung, halter, immaterialgüterrecht, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, zivilprozessrecht, quelle, verkehr, inhaber

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
2. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
II OE 24/68
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt auch dann, wenn sich der Halter
in charakterlicher Hinsicht als unzuverlässig erweist.
2. Die erforderliche charakterliche Eignung fehlt, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis
durch sein Verhalten die öffentliche Ordnung gefährdet.
3. Dieser Gefährdungstatbestand ist gegeben, wenn der Halter die
Haftpflichtversicherung für sein zugelassenes Kraftfahrzeug, das er fortlaufend im
öffentlichen Verkehr benutzt, nicht ununterbrochen aufrechterhält.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.