Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, quelle, flurbereinigung, gemeinde, bauland, ermessen

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
3. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
F III 223/65
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Erklärt sich ein Teilnehmer an der Flurbereinigung mit einer Abfindung in Geld
schriftlich einverstanden, so bleibt es dem Ermessen der Flurbereinigungsbehörde
überlassen, ob sie dieses Angebot annimmt oder ob sie den Teilnehmer mit Land von
der gleichen Qualität des Altbesitzes abfindet. 2. Zur Frage der Bewertung von
Grundstücken wegen ihrer Qualität als Bauland - st. Rspr. des Senats - und wegen ihrer
etwaigen Verwendung für den Bau einer Mittelpunktschule im Außengebiet der
Gemeinde.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.