Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: grundstück, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, immaterialgüterrecht, strafrecht, zivilprozessrecht, eigentümer, rechtssetzungsverfahren, quelle

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS IV 59/66
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Im Anfechtungsprozeß ist die Gültigkeit eines auf § 9 KAG beruhenden Ortsrechts
auch dann nachzuprüfen, wenn der Kläger im Rechtssetzungsverfahren keine
Einwendungen gegen den Erlaß des Ortsrechts erhoben hat.
2. Zur Frage der besonderen wirtschaftlichen Vorteile, die einem
Grundstückseigentümer durch den Ausbau der Straße erwachsen, an der sein
Grundstück liegt.
3. Auch der Deutschen Bundesbahn als Eigentümerin eines unbebauten
planfestgestellten Grundstücks können durch den Ausbau der Straße, an der ihr
Grundstück liegt, wirtschaftliche Vorteile erwachsen.
4. Allerdings sind die Vorteile, die dem Eigentümer eines bebauten Privatgrundstücks
durch den Ausbau der Straße erwachsen, wesentlich höher als die Vorteile der
Deutschen Bundesbahn als Eigentümerin eines unbebauten planfestgestellten
Grundstücks.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.