Urteil des HessVGH vom 13.03.2017
VGH Kassel: unbestimmter rechtsbegriff, immaterialgüterrecht, verwaltungsrecht, umweltrecht, zivilprozessrecht, versicherungsrecht, quelle, rechtsnatur, gemeinde, erlass
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
5. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS V 72/64
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Die Entscheidung über den Erlass und die Erstattung von Gewerbesteuern steht der
Gemeinde zu (§ 131 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 Ziff. 2 AO; Fortführung der bisherigen
Rechtsprechung, insbesondere Urteil des Senats vom 31.10.1963 - OS V 181/61 -).
2. Zur Rechtsnatur der Entscheidung nach § 131 AO und zu ihrer Nachprüfbarkeit durch
die Verwaltungsgerichte; Unbilligkeit als unbestimmter Rechtsbegriff (mit Übersicht
über die Rechtsprechung).
3. Ist bei Änderung der Besteuerungsgrundlagen für einen von der Vergangenheit
liegenden Erhebungszeitraum infolge Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung
eine Unbilligkeit im Sinne des § 131 AO gegeben?
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.