Urteil des HessVGH vom 13.03.2017
VGH Kassel: umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, versicherungsrecht, verwaltungsrecht, quelle, zivilprozessrecht, immaterialgüterrecht, verfassungsrecht, medizinrecht
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
2. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS II 109/66
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Zur Unzulässigkeit einer Restitutionsklage, mit der Gründe geltend gemacht werden,
die bereits im früheren rechtskräftig beendeten Verfahren vorgetragen werden konnten
und auch vorgebracht worden sind (§ 582 ZPO).
2. Zu den Erfordernissen der §§ 580 Nr. 3 und Nr. 6 und 581 Abs. 1 ZPO.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.