Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, gemeinde, beitragspflicht, rechtsgrundlage, quelle

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
6. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
VI OE 69/68
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Beitragsbeschlüsse des Ortsgesetzgebers können unter Heranziehung des
Grundgedanken des § 139 BGB als teilnichtig angesehen werden mit der Folge, daß sie
als Rechtsgrundlage für Beitragsbescheide bestehen bleiben, soweit sie nicht fehlerhaft
sind.
2. Die Tragung von Straßenbaukosten durch einen Baulastträger entbindet
grundsätzlich nicht von der Beitragspflicht nach § 9 KAG.
3. Bei der Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands kann die Gemeinde, wenn nichts
entgegenstehendes angeordnet ist, einen Kreiszuschuß auf ihren Kostenanteil
verrechnen.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.