Urteil des HessVGH vom 13.03.2017
VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, verwaltungsakt, behörde, quelle, steuerrecht
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS IV 108/65
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Zur Auslegung eines Schreibens der Behörde als Verwaltungsakt.
2. Zur Auslegung eines Schreibens der Klägerin als Widerspruch.
3. Erforderliche Unterlagen für Bauanträge betr. Plakatanschläge (Werbetafeln).
4. Nichtbescheidung eines Bauantrags wegen angeblich ungenügender Bauvorlagen.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.