Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: rücknahme, hessen, versicherungsrecht, verwaltungsrecht, umweltrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, prozessvertretung, landrat, quelle

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
2. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS II 82/66
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Zum Wiederaufnahmeverfahren.
2. Der für die Rücknahme der Güternahverkehrserlaubnis zuständige Landrat ist auch
zur Prozessvertretung des Landes Hessen in Verwaltungsstreitverfahren über die
Rücknahme der Güternahverkehrserlaubnis befugt.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.