Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, vorverfahren, quelle, zivilprozessrecht, verfassungsrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS IV 16/64
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Leitsatz
1. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für
das Vorverfahren ist ein Teil der Kostenentscheidung.
2. Ist diese Entscheidung in einem Urteil übergangen worden, so ist das Urteil auf
Antrag zu ergänzen. Eine Entscheidung durch einen besonderen Beschluss ist nicht
möglich.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.