Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: immaterialgüterrecht, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, zivilprozessrecht, quelle, glaubwürdigkeit, zwangslage, bedrängnis, weltkrieg

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
2. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS II 55-57/64
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Die in den ersten Jahren nach dem zweiten Weltkrieg in der SBZ vorgenommenen
Dienstverpflichtungen, auch solche für den Uranbergbau, stellten eine allgemeine
Bedrängnis und keine besondere Zwangslage gemäß § 3 BVFG dar.
2. Etwas anderes gilt nur dann, wenn zusätzliche Momente hinzukamen, welche die
Dienstverpflichtung als eine politisch bedingte Verfolgungsmaßnahme erscheinen
ließen.
3. Zur Glaubwürdigkeit eines den Flüchtlingsausweis C begehrenden Klägers, der in
einem zweiten Ausweisantrag neue Fluchtgründe vorgetragen hat.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.