Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, anerkennung, quelle, zivilprozessrecht, verfassungsrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
2. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
II OE 132/67
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling können durch den
eigenen Vortrag des Betroffenen nur dann glaubhaft gemacht werden, wenn die
Angaben frei von Widersprüchen sind.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.