Urteil des HessVGH vom 13.03.2017
VGH Kassel: flurbereinigung, versicherungsrecht, umweltrecht, verwaltungsrecht, strafrecht, zivilprozessrecht, landwirtschaft, quelle, steuerrecht, immaterialgüterrecht
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
3. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
III F 246/67
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Die Förderung der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Erzeugung ist nicht
nur das Ziel, sondern auch insoweit die Voraussetzung für die Flurbereinigung, als die
Einleitung ermessensfehlerhaft wäre, wenn das Ziel im Einzelfall nicht erreicht werden
kann. 2. Auch mit Rücksicht auf den in Gang befindlichen Prozeß eines Strukturwandels
der Landwirtschaft in der Bundesrepublik ist die Flurbereinigung ein geeignetes Mittel
zur Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.